Abwasserbeseitigung im Kleingarten

Die Bremer Kommune hat als Gesetzgeber mit §6a Entwässerungsortsgesetz die Voraussetzungen und Bedingungen für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung geschaffen. Durch Beschluss der Delegiertenversammlung erklärten sich die Vereine 2009 bereit, die ordnungsgemäße Umsetzung zu verantworten.
Alle abflusslosen Sammelgruben (geschlossene Abwasserbehälter) müssen eine Zulassung haben des Deutschen Instituts für Bautechnik haben.

Alle Unterlagen vorlegen!

Pächter müssen dem Verein alle Unterlagen vorlegen, bevor sie einen Abwassersammelbehälter einbauen, damit dieser die Abnahme prüfen und bestätigen kann.

Durchsetzbarkeit

Es gibt nicht in allen Vereinen geeignete Wasserstränge, schon gar nicht in jeden Weg hinein. Manche Anlagen sind nicht in allen Bereichen befahrbar. Dann kann es sinnvoll sein, mit dem Vorstand zu überlegen, ob und welche Realisierungsmöglichkeiten bestehen.