Abwasser + Strom
Abwasser
Die Stadt Bremen hat im Entwässerungsortsgesetz (§6a) die Möglichkeit zur Beseitigung von Abwasser beschaffen. Die ordnungsgemäße Umsetzung liegt durch den Beschluss der Delegiertenversammlung 2009 bei den Vereinen.
Die Pächter müssen dem Vorstand alle Unterlagen vorlegen, bevor sie einen Abwassersammelbehälter einbauen. Alle abflusslosen Sammelgruben (geschlossene Abwasserbehälter) müssen eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik haben. Der Vorstand muss dies und den ordnungsgemäßen Einbau prüfen und ggf. bestätigen.
Freileitungen
Der Stromanschluss unterstützt viele Gartenfreunde bei der Bewirtschaftung des Gartens – ob beim Rasen mähen oder Wässern mit einer elektrischen Wasserpumpe. Die wesernetz Bremen schließt Kleingärten an das allgemeine Versorgungsnetz an. Vereine mit Freileitungen müssen allerdings darauf achten, dass die Stromversorgung nicht gefährdet wird – beispielsweise durch wuchernde Pflanzen. Wenn wesernetz Bremen eine Gefährdung feststellt, wird bei Untätigkeit der Verursacher die Stromversorgung des Gebietes abgeschaltet. Ersatzmaßnahmen müssen gegebenenfalls bezahlt werden. Wesernetz unterstützt die Vereine bei Astarbeiten durch Netzabschaltungen.
Viele Beanstandungen gehen auf Gärten zurück, die nicht von den Vereinen verwaltet werden – wie Eigentümergärten. Wesernetz bittet daher um Mithilfe: Sprechen Sie die Gartenfreunde vor Ort an und weisen Sie auf die Dringlichkeit von Ausästarbeiten hin. Vermitteln Sie gerne den Kontakt, damit wesernetz (Telefon 0421/ 359 12 12) einen Ansprechpartner vor Ort erhält.

