In der Vereinshaftpflicht sind der Landesverband und alle Mitgliedsvereine, alle Angestellten sowie Vorstände, Wegewarte, Schätzer:innen und Mitglieder in Ausübung der Vereinstätigkeit versichert.

  • Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen, Ausstellungen, Seminare und Schulungen, vereinsübliche Feste und Umzüge
  • Informationsstände im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Versicherungsschutz:

  • Personen- und Sachschäden bis max. 5.000.000 €
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen und Sachschadens bis max. 100.000 Euro
  • Versicherungsnummer: 30466635  Schadenmeldung Vereinshaftpflicht

In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Besitzer eines Kleingartens versichert.

Die Vermögensschaden Haftpflicht tritt ein, wenn der Vorstand wegen eines Verstoßes bei der Ausübung seiner satzungsgemäßen Tätigkeit von einem Dritten wegen eines Vermögensschadens haftbar gemacht wird. Das gilt auch bei Eigenschädigung des Vereins. Mitversichert sind auch evtl. finanzielle Schadenersatzansprüche der Schätzerinnen und Schätzer. Die Versicherung prüft die Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Wenn sie feststellt, dass keine Haftung besteht schützt sie die Vorstandsmitglieder und vertritt sie vor Gericht.

Versicherungsschutz:

  • max. 100.000 Euro pro Schadensfall
  • max. 200.000 Euro pro Jahr
  • Versicherungsnummer: 30567141

Merkblatt der Haftpflichtversicherungen

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte direkt an das

versicherungs- und finanzkontor
Birgit Bödeker
Große Fischerstr. 2
28195 Bremen
Tel.: 0421- 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net
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