• Ratten melden

    Nach der neuen Ratten-Verordnung (Okt 25) können und müssen Ratten beim Gesundheitsamt per Meldeformular oder telefonisch (0421 – 36 11 55 51) gemeldet werden. Details im Infoblatt der Behörde.

  • Baumschutzverordnung 2025

    Der Landesverband der Gartenfreunde hat sich bereits vor der Änderung der nun gültigen Baumschutzverordnung dafür eingesetzt, dass die Ausnahmeregelung für Kleingärten erhalten bleibt. Dennoch sind nun auch dort Bäume geschützt, sodass vor Fällungen erst eine Genehmigung der Behörde eingeholt werden muss. Genehmigungen und Ersatzpflanzungen sind nicht erforderlich für:

    1. Umgestürzte und vollständig abgestorbene Bäume, die beispielsweise das ganze Jahr über kein Laub haben
    2. Bäume mit weniger als 80cm Umfang, gemessen 1 Meter über dem Erdboden
    3. Mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stämmlinge ab 40cm Umfang weniger als 80cm Umfang haben, gemessen ein Meter über dem Erdboden
    4. Alle Pappeln, Götterbäume, amerikanischen Traubenkirsche und invasive Arten gemäß EU-Liste von 2013
    5. Kirschlorbeer und Rhodendren.

    Nähere Informationen gibt es bei der senatorischen Dienststelle unter kurzelinks.de/aiim und direkt bei baumschutz@umwelt.bremen.de.

  • Eichenprozessionsspinner

    Der Eichenprozessionsspinner entwickelt sich nun auch in Bremer Kleingartengebieten. Bitte beobachten Sie, ob dieser auch an Eichen in Ihrem Gebiet oder im Begleitgrün auftaucht. Befall melden Vereinsvorstände bitte bei Frau Everding (Umweltbetriebe Bremen) und dem Gesundheitsamt (eichenprozessionsspinner@gesundheitsamt.bremen.de) mit Beschreibung des Fundortes und einem Foto.

    Die Nester müssen von einer Fachfirma abgesaugt werden, um Gesundheitsgefahren und Ausbreitung für die Nutzer der Gärten und Spaziergänger zu vermeiden – beispielsweise vom Bremer Baumdienst (bremer-baumdienst.de, info@bremer-baumdienst.de) für ca. 250 Euro pro Baum.

    Detailinformationen stehen im Internet unter:

  • Kleingartenwesen aktiv gestalten

    Möchten Sie das Bremer Kleingartenwesen aktiv mitgestalten? Beim Verbandsvorstand des Dachverbandes der Bremer Kleingartenvereine, dem Landesverband der Gartenfreunde Bremen, sind noch ehrenamtliche Vorstandpositionen frei: stellv. Finanzverwalter*in, Landesfachberatung und Beisitzer*in für Veranstaltungen. Interessiert= Für nähere Informationen melden Sie sich gerne bei der Verbandsvorsitzenden Viola Falkenberg oder einem anderen Vorstandsmitglied.

  • Vorstandsänderungen

    Einmal im Jahr müssen Vereine eine Mitgliederversammlung durchführen. Die erste Versammlung wird als Jahreshauptversammlung bezeichnet und soll im ersten Vierteljahr stattfinden. Dort werden vereinsrelevante Themen besprochen und neue Mitglieder des Vorstandes gewählt. Diese vertreten die Interessen des Vereins im Verein und nach Außen. Vorstandsänderungen müssen über einen Notar – im Vereinsregister eingetragen werden und dem Landesverband der Gartenfreunde per Formular gemeldet werden

  • Digitale Stromzähler

    Es benötigen nur die Parzellisten digitale Stromzähler, die einen eigenen Stromvertrag haben: Hat nur der Verein einen Vertrag, muss auch nur die Anlage des Vereins getauscht werden. Bei Infoveranstaltungen für Vereinsvorstände und Pächter*innen beim Landesverband wurden Inselsolaranlagen in Kleingartengebieten und die Modellanlage beim Verein „Zum Kuhhirten“ vorgestellt:

  • Tagfalter gesucht

    Auch 2025 ruft der „Arbeitskreis Schmetterlinge des Naturwissenschaftlichen Vereins“  Kleingärtner:innen auf, Tagfalter an zu melden. 2024 hatten sich neun Vereine beteiligt und 108 Falter, 12 Raupen und 1 Ei gemeldet. Gesucht werden wieder die sechs Arten (Kleiner Fuchs, Landkärtchen, Schwalbenschwanz, Kaisermantel, Großer Schillerfalter und Nierenfleck-Zipfelfalter). Außerdem der Ulmen-Zipfelfalter, eine in Bremen neue Tagfalterart, die bisher sieben Mal gemeldet wurde. Meldungen mit Fundort, Datum, Art und Anzahl der Schmetterlinge, möglichst mit Foto, an tagfalter_bremen@t-online.de

    • Faltblatt zur Bestimmung der Schmetterlinge
  • Aktueller Bauindex: 36,821

    Der aktuelle Bauindex bleibt bei 36,821. Änderungen werden zum 1.5. und 1.10. bekannt gegeben.