• Änderungen im Vorstand? Vereinsregister und Landesverband informieren!

    Einmal im Jahr müssen Vereine eine ordentliche Mitgliederversammlung durchführen. Die erste Versammlung wird als Jahreshauptversammlung bezeichnet und soll möglichst im ersten Vierteljahr stattfinden.

    Auf diesen Versammlungen werden alle für den Verein relevanten Themen besprochen und neue Mitglieder des Vorstandes gewählt. Diese vertreten die Interessen ihres Vereins im Verein und nach Außen gegenüber Dritten. Werden neue Vorstandsmitglieder gewählt oder gab es Rücktritte, muss dies – über einen Notar – beim Vereinsregister gemeldet und eingetragen werden. Geschieht dies nicht, haften vorherige Vorstandsmitglieder weiterhin und neue Kassierer können beispielsweise Vereinsrechnungen nicht bezahlen.

    Über Vorstandsänderungen muss außerdem der Landesverband der Gartenfreunde informiert werden. Denn der muss Vorsitzende und Kassierer zur Delegiertenversammlung einladen, dem höchsten Gremium des Verbandes. Sind die verhindert, treten die Vertreter im Amt an ihre Stelle.

    Einmal im Jahr bittet der Landesverband deshalb um Aktualisierung. Gleichzeitig erhalten die Vereine ein Formular für die namentliche Veröffentlichung auf der Internetseite des Verbandes sowie ein Merkblatt des Amtsgerichts. Die Formulare können außerdem auf der Internetseite des Verbandes heruntergeladen werden.

  • Landeswettbewerb Bremen 2025: Anmeldeschluss 31. Mai

    Alle Kleingartenvereine in Bremen und Bremerhaven können am 60. Landeswettbewerb der Kleingartenanlagen teilnehmen. Bei diesem können sie zeigen, dass sie zu einem lebenswerten Bremen und hoher Artenvielfalt beitragen. Die Teilnahme bietet dabei eine Möglichkeit, Projekte von Vereinen und deren Ziele öffentlich zu präsentieren.

    Die Bewertungskommission achtet dieses Jahr besonders auf Projekte, die in den vergangenen vier Jahren realisiert wurden. Die Bewertungskriterien sind:

    • Naturnahe Anlagengestaltung und -pflege
    • Pflege der Kleingartenanlage und des Vereinsheims
    • Gestaltung und Nutzung der Einzelgärten
    • Vereinsaktivitäten
    • Attraktivität für die Allgemeinheit
    • Integration und Inklusion
    • Präsentation am Tag des Besuchs der Bewertungskommission

    Auch in diesem Jahr erhalten die erstplatzierten Vereine bei der Preisverleihung am 9. Oktober ab 18.30 Uhr im Landesverband neben einer Urkunde auch Geldpreise für die Vereinskasse. Der Verein mit der höchsten Punktzahl nimmt außerdem am Bundeswettbewerb 2026 in Berlin teil, der unter dem Motto „Cool und gemeinsam, statt hitzig und einsam“ steht.

    Das Anmeldeformular bitte bis 31. Mai 2025 per Mail an j.will@gartenfreunde-bremen.de senden oder per Post an Landesverband der Gartenfreunde Bremen, Johann-Friedrich-Walte-Str. 2, 28357 Bremen.

    Aufruf der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zum 60. Landeswettbewerb der Bremer Kleingartenvereine.

  • Digitale Stromzähler – Stand Januar 2025

    Der Landesverband hatte die Kleingartenvereine – nach der Auftaktveranstaltung mit wesernetz/swb – zur Stromversorgung vor Ort befragt. Zum zweiten Gespräch lagen die Daten von 1/3 der Vereine vor. Auf der Basis dieser Angaben geht wesernetz davon aus, dass rund 10.000 Parzellen Stromanschlüsse haben. Es ist sehr wahrscheinlich, dass in einem Großteil dieser Parzellen die elektrischen Anlagen bzw. die Zählerplätze, wo der wesernetz-Zähler montiert wird, erneuert werden müssen. Das ist notwendig, um technische Sicherheit nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu schaffen, auch um Personenschäden und Brände zu vermeiden.
    Im ersten Gespräch war geklärt worden, dass nur die Parzellisten digitale Stromzähler benötigen, die einen eigenen Stromvertrag haben: Hat nur der Verein einen Vertrag, wird auch nur der Zähler des Vereins getauscht.

    Hierzu gab es Infoveranstaltungen für Vereinsvorstände und Pächter*innen beim Landesverband. Die dort vorgestellten Präsentationen zu Inselsolaranlagen in Kleingartengebieten und der Modellanlage beim Verein Zum Kuhhirten gibt es bei

  • Tagfalter gesucht

    Die Suche nach Tagfaltern in 2025 geht weiter! Auch in 2025 sind Kleingärtner:innen aufgerufen Tagfalter an den Arbeitskreis Schmetterlinge des NWV zu melden. Gesucht werden in diesem Jahr die bisherigen sechs Zielarten (Kleiner Fuchs, Landkärtchen, Schwalbenschwanz, Kaisermantel, Großer Schillerfalter und Nierenfleck-Zipfelfalter) und zusätzlich der Ulmen-Zipfelfalter. Diese für Bremen neue Tagfalterart konnte an bisher 7 Fundorten bestätigt werden. An der erfolgreichen Mitmachaktion haben sich in 2024 neun Vereine beteiligt und 108 Falter, 1 Ei sowie 12 Raupen gemeldet.

    Zur Bestimmung der Bremer Tagfalter wurde von der Senatorin für Umwelt gemeinsam mit dem Naturwissenschaftlichen Verein ein Faltblatt herausgegeben.

    Meldungen in 2025 mit Fundort, Datum, Art und Anzahl der Schmetterlinge, möglichst mit Foto, an: tagfalter_bremen@t-online.de

  • Aktueller Bauindex: 36,821

    Der aktuelle Bauindex bleibt weiterhin bei 36,821 und wird zweimal jährlich zum 1.5. und 1.10. bekannt gegeben.