Feuer – Kollektivversicherung

Feuerschaden – Gartenlaube

Aufräum- und Abbruchkosten sind bis 6.000 Euro versichert, wenn die Pächterin oder der Pächter nicht oder nicht ausreichend durch eine Zusatzversicherung vorgesorgt hat.

Merkblatt zur Versicherung für Aufräumkosten

Zusatzversicherung dringend empfohlen

Aufgrund des begrenzten Umfangs der Kollektivversicherung und der Beendigung der Einbruch-Diebstahlversicherung ist allen Gartenfreundinnen und -freunden der Abschluss einer eigenen Versicherung zum Schutz ihrer Laube dringend zu empfehlen.

Was ist versichert
  • Entsorgungskosten für die durch Feuer beschädigte Laube, Anbauten und untergeordnete Nebengebäude auf der Parzelle bis 6.000 Euro
 Was ist nicht versichert
  • Kaisenhäuser
  • Wiederaufbau, Inventar, Kleinschäden bis 500 Euro
  • Parzellen, die länger als zwei Jahre leer stehen
Wann die Versicherung eintritt
  • Wenn Mitglieder keine Zusatzversicherung für die Entsorgung im Brandfall abgeschlossen haben oder zu gering versichert sind.
  • Diese Versicherung tritt nur zweitrangig ein, wenn Mitglieder eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
  • Bei freigefallenen Parzellen in den ersten zwei Jahren, wenn der Verein sie mit der Mitgliedermeldung im Januar gemeldet hat.
Ablauf im Schadensfall
  1. Der Feuerschaden muss von der Polizei aufgenommen werden. Sie trägt die Tagebuch- oder Vorgangsnummer in der Schadenmeldung ein.
  2. Die Schadenmeldung kann nicht von dem Pachtenden selbst eingereicht werden.
  3. Der Pachtende muss den Vereinsvorstand informieren und bestätigen, dass er keine oder eine nicht aus reichende Zusatzversicherung für die Entsorgungskosten abgeschlossen hat.
  4. Der Vereinsvorstand reicht die Schadenmeldung beim Versicherungs- und Finanzkontor Friedrichs ein.
  5. Die Schadenregulierung wird ausschließlich an den Verein gezahlt, nicht an Pachtende.
  6. Alternativ kann der Schadenersatzanspruch abgetreten und von der Entsorgungsfirma direkt mit der Versicherung abgerechnet werden