Abwasser beseitigen

Die Bremer Kommune hat als Gesetzgeber mit §6a Entwässerungsortsgesetz die Voraussetzungen und Bedingungen für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung geschaffen. Durch Beschluss der Delegiertenversammlung erklärten sich die Vereine 2009 bereit, die ordnungsgemäße Umsetzung zu verantworten.

Es gibt allerdings nicht in allen Vereinen geeignete Wasserstränge, schon gar nicht in jedem Weg. Und manche Anlagen sind nicht in allen Bereichen befahrbar. Dann kann es sinnvoll sein, mit dem Vorstand zu überlegen, ob und welche Realisierungsmöglichkeiten bestehen.

Alle Unterlagen vorlegen

Pächter müssen dem Verein alle Unterlagen vorlegen, bevor sie einen Abwassersammelbehälter einbauen, damit dieser die Abnahme prüfen und bestätigen kann. Alle abflusslosen Sammelgruben (geschlossene Abwasserbehälter) müssen eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik haben.