Schadenregulierung in der Kollektivversicherung

Die Kollektivversicherung – Vers.-Nr: 71.774.734 – reguliert ausschließlich Feuerschäden.
Der Feuerschaden muss zwecks Ermittlung der Brandursache unverzüglich bei der Polizei gemeldet werden. Die schriftl. Anzeigebestätigung der Polizei ist der Schadenanzeige beizufügen.
Zur Bearbeitung ist es zwingend erforderlich, die Schadenanzeige vollständig auszufüllen. Neben Ihrer eigenen Unterschrift muss die Schadenanzeige mit dem Vereinsstempel versehen sein und zusätzlich von zwei Vereinsbeauftragten unterschrieben werden.Damit bestätigt der Verein die erfolgte Beitragszahlung.
Bitte schicken Sie die vollständig ausgefüllte Schadenanzeige an den Landesverband.
Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V.
Johann-Friedrich-Walte-Str. 2
28357 Bremen
Alle weiteren Fragen zur Regulierung oder zum Bearbeitungsstand Ihres Feuerschadens richten Sie bitte direkt an die
Basler Versicherungs-AG
Neuschaden-Service
Basler Str. 4
61345 Bad Homburg
Tel. 06172/ 125-210
Fax: 06172/ 125-216
Mail: neuschaden-sach(at)basler.de
Sach-Schadenanzeige für Kleingärtner
BAS 8395 (EU DSGVO Datenschutzhinweise für Schaden)