Laubenversicherung
Feuerversicherung zum 31.12.2021 gekündigt
Die Delegierten des Landesverbandes haben sich zur Umgestaltung der Kollektivversicherung am 20.11.2021 für die Kündigung der bestehenden Feuerversicherung entschieden.
Feuerversicherung ab 01.01.2022
- Der Versicherungsschutz für das Gartenhaus mit An- und Nebenbauten zum Zeitwert 3000 Euro und der Versicherungsschutz für die Einrichtung und die Arbeitsgeräte zum Zeitwert 1200 Euro entfällt.
- Die Aufräum- und Abbruchkosten sind weiterhin versichert, wenn die Pächterin oder der Pächter nicht oder nur unzreichend durch eine Zusatzversicherung vorgesorgt hat. Sie wurden von 3000 Euro auf 6000 Euro erhöht.
- Merkblatt zur Versicherung für Aufräumkosten
Zusatzversicherung ist dringend zu empfehlen
Aufgrund des begrenzten Umfanges der Kollektivversicherung und der Beendigung der Einbruch-Diebstahlversicherung zum 31.12.2015 haben wir unseren Gartenfreundinnen und Gartenfreunden immer den Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen. Zudem ist die Pächterin oder der Pächter nach der pachtvertraglichen Vereinbarung für die Beräumung der Parzelle selbst verantwortlich.
Rückfragen hierzu oder Fragen zur Laubenversicherung beantwortet das versicherungs- und finanzkontor unter: Tel: 95 85 60 oder Meike Kleeberg unter Tel: 336 551 16