Laubenversicherung
Kollektivversicherung
Jedes Mitglied eines dem Landesverband angeschlossenen Kleingärtnervereines ist mit der Zahlung des Vereinsbeitrages im Rahmen der Kollektivversicherung gegen Feuer kollektivversichert.
Versicherte Sachen in der Feuerversicherung
- Das Gartenhaus mit An- und Nebenbauten zum Zeitwert 3000 Euro
- Einrichtung und Arbeitsgeräte zum Zeitwert 1200 Euro
- Aufräum- und Abbruchkosten auf erstes Risiko 3000 Euro
Aufgrund des begrenzten Umfanges der Kollektivversicherung und der Beendigung der Einbruch-Diebstahlversicherung zum 31.12.2015 empfehlen wir unseren Gartenfreunden den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Die Versicherungsbedingungen im Einzelnen lesen Sie bitte hier:
