Laubenversicherung
Feuerversicherung ab 01.01.2022
Aufräum- und Abbruchkosten sind bis max. 6000 € versichert, wenn die Pächterin oder der Pächter nicht oder nur unzreichend durch eine Zusatzversicherung vorgesorgt hat.
Der Versicherungsschutz für das Gartenhaus mit An- und Nebenbauten sowie der Versicherungsschutz für die Einrichtung und die Arbeitsgeräte entfällt.
Zusatzversicherung ist dringend zu empfehlen
Aufgrund des begrenzten Umfanges der Kollektivversicherung und der Beendigung der Einbruch-Diebstahlversicherung zum 31.12.2015 haben wir unseren Gartenfreundinnen und Gartenfreunden immer den Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen. Zudem ist die Pächterin oder der Pächter nach der pachtvertraglichen Vereinbarung für die Beräumung der Parzelle selbst verantwortlich.
Rückfragen hierzu oder Fragen zur Laubenversicherung beantwortet das versicherungs- und finanzkontor unter: Tel: 95 85 60 oder Meike Kleeberg unter Tel: 336 551 16
Schadenregulierung im Rahmen der kollektiven Feuerversicherung
Was ist versichert:
- Entsorgungskosten für die durch Feuer beschädigte Laube, Anbauten und untergeordnete Nebengebäude auf der Parzelle bis max. 6000 €
Was ist nicht versichert:
- Wiederaufbau und Inventar
- Entsorgungskosten für Kleinschäden bis 500 €
- Parzellen die länger als zwei Jahre leer stehen
- Kaisenhäuser
Wann tritt die Versicherung ein:
- Wenn Mitglieder keine eigene Zusatzversicherung für die Entsorgungskosten im Brandfall abgeschlossen haben oder zu gering versichert sind.
- Diese Versicherung tritt nur zweitrangig ein, wenn Mitglieder eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
- Bei freigefallenen Parzellen in den ersten zwei Jahren, wenn der Verein sie mit der Mitgliedermeldung im Januar gemeldet hat.
Schadenmeldung :
- Der Feuerschaden muss von der Polizei aufgenommen werden.
- Die Tagebuch- oder Vorgangsnummer ist in der Schadenmeldung einzutragen.
- Die Schadenmeldung kann nicht von dem Pachtenden selbst eingereicht werden.
- Der Pachtende muss den Vereinsvorstand informieren und bestätigen, dass er keine oder eine unzureichende Zusatzversicherung für die Entsorgungskosten abgeschlossen hat.
- Der Vereinsvorstand reicht die Schadenmeldung beim versicherungs und finanzkontor friedrichs gmbh ein.
- Die Schadenregulierung wird nur an den Verein ausgezahlt und niemals an den Pachtenden.
- Alternativ kann der Schadenersatzanspruch abgetreten und von der Entsorgungsfirma direkt mit der Versicherung abgerechnet werden
Wo finde ich die Schadenmeldung: