Namensschilder für die Gartenpforte

Nach § 5 des Pachtvertrages hat der Pächter entsprechend der kommunalen Verordnung seinen Namen und die Nummer seines Kleingartens an der Eingangspforte anzubringen.

Herr Wilfried Kracke fertigt Ihnen diese Torschilder, nach obigen Beispielen, in der Größe 150mm x 50mm, gerne entsprechend an.

Bestellungen richten Sie bitte direkt an:

Wilfried Kracke
Hohenloher Str. 10
28209 Bremen

Tel.: 0421 – 34 99 203

Mail: wha.kracke(at)t-online.de