Bauliche Veränderungen gemäß Verpflichtungserklärung-Bau

Mit dem Pachtvertrag unterzeichnet jeder Pächter die Verpflichtungserklärung Bau. Dadurch ist er für alle Neu- und Umbauten auf der gepachteten Parzelle verantwortlich und muss vor Errichtung einer baulichen Anlage oder An- und Umbau den Vereinsvorstand informieren. Seit 2003 sind alle baulichen Anlagen verfahrens- und damit genehmigungsfrei, wenn Sie nach den Vorgaben der Verpflichtungserklärung errichtet wurden. Die Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungserklärung ist Aufgabe des Vereinsvorstandes. Aber, Vereinsvorstände genehmigen nicht, sie bestätgen nur, dass sie geprüft haben, ob die Bebauung der Verpflichtungserklärung entspricht.

Dieses Formular steht Ihnen zur Prüfung und Bestätigung zur Verfügung.

Ein Kleingarten muss in Bremen mindestens 200 m² groß sein, damit er mit einer Laube bebaut werden darf. Kleinere Zuschnitte erlauben genehmigungsfrei nur den Bau einer Gerätekiste. Soll auf einem Garten unter 200 m² ein Schuppen oder eine anderes Nebengebäude errichtet werden, so muss vor Errichtung eine Genehmigung vom BOA eingeholt werden.