Bauliche Veränderungen gemäß Verpflichtungserklärung-Bau

Mit dem Pachtvertrag wird die Verpflichtungserklärung Bau unterschrieben. Dadurch sind Pachtende für alle Neu- und Umbauten auf der gepachteten Parzelle verantwortlich. Vor An- und Umbauten sowie Errichtungen baulicher Anlagen müssen diese den Vereinsvorstand informieren.

Seit 2003 sind bauliche Anlagen verfahrens- und damit genehmigungsfrei, wenn Sie nach den Vorgaben der Verpflichtungserklärung errichtet wurden. Der Vorstand muss prüfen, ob die Verpflichtungserklärung eingehalten wird. Aber: Vereinsvorstände genehmigen nicht. Sie bestätigen nur, dass sie geprüft haben, ob die Bebauung der Verpflichtungserklärung entspricht.

Formular zur Prüfung und Bestätigung.

Ein Kleingarten muss in Bremen mindestens 200 qm groß sein, damit er mit einer Laube bebaut werden darf. Auf kleineren Gärten darf ohne Genehmigung nur eine Gerätekiste gebaut werden. Soll auf einem Garten unter 200 qm ein Schuppen oder Gebäude errichtet werden, so muss vor der Errichtung eine Genehmigung vom Bauordnungsamt eingeholt werden.