Anbau
Die Gesamtfläche der Bebauung inkl. der Anbauten darf 24 m² nicht überschreiten.
Der Anbau ist eine dreiwandige, geschlossene Gebäudeerweiterung, die in die Gebäudenutzfläche einbezogen wurde. Der geschlossene Freisitz wird zum Anbau, wenn der Aufenthalt im Freien durch fest verbaute Wände mit Fenstern und Türen aufgehoben wurde.
Weitere Erklärungen hierzu finden Sie unter:
Schätzung – Freisitz wird bei Schließung zum Anbau