Abwasserbeseitigung im Kleingarten
Die Bremer Kommune hat als Gesetzgeber mit §6a Entwässerungsortsgesetz die Voraussetzungen und Bedingungen für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung geschaffen.
Durch Beschlussfassung auf der Delegiertenversammlung vom 21.03.2009 erklären sich die Vereine bereit, die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung zu übernehmen.
Die eingesetzten abflusslosen Sammlegruben (geschlossenen Abwasserbehälter) müssen eine Zulassung haben. Diese DIBt-Nr. vom Deutschen Institut für Bautechnik gewährleistet die erforderlichen Standards, um in Sachen Umweltschutz auf der richtigen Seite zu stehen!
Achtung:
Der Pächter muss sich vor Einbau eines Abwassersammelbehälters mit dem Verein ins Benehmen setzen und sämtliche Unterlagen beibringen, damit der Verein die Abnahme prüfen und bestätigen kann.
Die Abwasserentsorgung auf der Parzelle kann nur dann fortgesetzt werden, wenn ein zugelassener Abwasserbehälter installiert und das anfallende Schmutzwasser entsprechend entsorgt wird.
Bei Nichtbeachtung kommt das dicke Ende und damit erhebliche Kosten, spätestens vor dem Pächterwechsel, auf die betreffenden Gartenfreunde zu!
Durchsetzbarkeit
Abschließend noch ein Hinweis zur Umsetzung. Nicht alle Vereinsgebiete verfügen über geeignete Wasserstränge, schon gar nicht in jeden Weg hinein. Manche Anlagen sind nicht in allen Bereichen befahrbar. Deshalb ist es sinnvoll gemeinsam mit dem Vorstand zu überlegen, was getan werden kann, ob und welche Realisierungsmöglichkeiten bestehen.